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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 6 B 144/06 AS   

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https://dejure.org/2006,108708
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 6 B 144/06 AS (https://dejure.org/2006,108708)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2006 - L 6 B 144/06 AS (https://dejure.org/2006,108708)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2006 - L 6 B 144/06 AS (https://dejure.org/2006,108708)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 6 B 144/06
    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2005 - L 8 AS 36/05

    Anforderungen an die Annahme eines Härtefalles im Rahmen der Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2006 - L 6 B 144/06
    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 6 AS 770/06
    Zudem können entgegen der Auffassung des Antragstellers Leistungen auch nicht als Darlehen gewährt werden, weil kein Fall einer besonderen Härte im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II vorliegt: Eine solche ist nur dann gegeben, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für eine Ausbildung verbunden sind und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER sowie vom 26. Februar 2007, - L 6 AS 58/07 ER - vom 22. September 2006, - L 6 B 144/06 AS -).
  • SG Hannover, 02.10.2007 - S 49 AS 1928/07
    Ein Härtefall ist nur dann gegeben, wenn die Folgen des Anspruchsaus-schlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistun-gen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für eine Ausbildung verbunden sind und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER sowie vom 26. Februar 2007, - L 6 AS 58/07 ER - vom 22. September 2006, - L 6 B 144/06 AS -).
  • SG Hannover, 15.10.2007 - S 49 AS 1988/07
    Ein Härtefall ist nur dann gegeben, wenn die Folgen des Anspruchsaus-schlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistun-gen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für eine Ausbildung verbunden sind und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (BVerwGE 94, 224; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER sowie vom 26. Februar 2007, - L 6 AS 58/07 ER - vom 22. September 2006, - L 6 B 144/06 AS -).
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